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winterthur
christine weiss
http://www.webwatch4u.comGegen illegale Einwanderung und Asylmissbrauch! Für eine Beschränkung der Zuwanderung
Fakten
2.1.1
Asylmissbrauch ohne Ende
Am 5. April 1987 hatte das Schweizervolk mit 67,3 Prozent JA der Änderung des Asylgesetzes zugestimmt, um die illegale Einwanderung einzudämmen. Dieser Volksentscheid war allerdings vergeblich. Seit 1987 hat der Asylmissbrauch massiv zugenommen, die Kosten sind von 160 Millionen Franken auf rund eine Milliarde Franken gestiegen. Dazu kommen die Aufwendungen der Kantone und Gemeinden, die vom Bund nicht abgegolten werden.
Unverständlich aber dennoch typisch ist die Tatsache, dass in Jahren mit rückläufigen Asylantenzahlen, der finanzielle Aufwand nicht abnimmt. Hier muss eine verstärkte Kontrolle her.
Von Null-Einwanderung ist seitens der Regierungsparteien überhaupt nicht mehr die Rede. De facto haben die Bundesratsparteien, gegen den Willen des Volkes, aus der Schweiz ein Einwanderungsland gemacht. Dagegen protestiert die FPS: Die Schweiz ist kein Einwanderungsland!
Am 5. April 1987 hatte das Schweizervolk mit 67,3 Prozent JA der Änderung des Asylgesetzes zugestimmt, um die illegale Einwanderung einzudämmen. Dieser Volksentscheid war allerdings vergeblich. Seit 1987 hat der Asylmissbrauch massiv zugenommen, die Kosten sind von 160 Millionen Franken auf rund eine Milliarde Franken gestiegen. Dazu kommen die Aufwendungen der Kantone und Gemeinden, die vom Bund nicht abgegolten werden.
Unverständlich aber dennoch typisch ist die Tatsache, dass in Jahren mit rückläufigen Asylantenzahlen, der finanzielle Aufwand nicht abnimmt. Hier muss eine verstärkte Kontrolle her.
Von Null-Einwanderung ist seitens der Regierungsparteien überhaupt nicht mehr die Rede. De facto haben die Bundesratsparteien, gegen den Willen des Volkes, aus der Schweiz ein Einwanderungsland gemacht. Dagegen protestiert die FPS: Die Schweiz ist kein Einwanderungsland!
2.1.2
Stopp den Asylantenströmen
Die Zunahme des Asylantenstromes hat in den letzten Jahren alarmierende Ausmasse angenommen. Die FPS fordert die konsequente Anwendung der Gesetze um hier Einhalt zu gebieten. Ein temporäres Asylmoratorium oder andere griffige Massnahmen mittels Anwendung von Notrecht sind angesichts der alarmierenden Ausmasse dringend geboten.
Die Zunahme des Asylantenstromes hat in den letzten Jahren alarmierende Ausmasse angenommen. Die FPS fordert die konsequente Anwendung der Gesetze um hier Einhalt zu gebieten. Ein temporäres Asylmoratorium oder andere griffige Massnahmen mittels Anwendung von Notrecht sind angesichts der alarmierenden Ausmasse dringend geboten.
2.1.3
Sinkende Akzeptanz von echten Flüchtlingen
Die ausserordentlich hohe Zahl von reinen Wirtschaftsflüchtlingen, welche nicht politisch verfolgt sind, sondern in der Schweiz lediglich einen besseren sozialen Status suchen, hat die öffentliche Akzeptanz für die Aufnahme von wirklich Verfolgten leider stark gesenkt.
Die ausserordentlich hohe Zahl von reinen Wirtschaftsflüchtlingen, welche nicht politisch verfolgt sind, sondern in der Schweiz lediglich einen besseren sozialen Status suchen, hat die öffentliche Akzeptanz für die Aufnahme von wirklich Verfolgten leider stark gesenkt.
Lage und Zukunft
2.2.1
Beschränkungen für Europäer, Grenze auf für Multikulturelle? Das passt doch nicht!
Die heutige Ausländerpolitik ist grotesk: Europäer, z.B. aus unseren Nachbarstaaten, werden kontingentiert und erhalten nur in einem langwierigen Verfahren eine Arbeitsbewilligung. Das ist zwar richtig so. Gleichzeitig lassen Bundesrat und die mehrheitlich "bürgerlichen" Regierungsparteien ohne Limite Zehntausende von Asylanten aus fernen Ländern und fremden Kulturkreisen in die kleine, dichtbesiedelte Schweiz einreisen. Welch eine Ungerechtigkeit!
Die heutige Ausländerpolitik ist grotesk: Europäer, z.B. aus unseren Nachbarstaaten, werden kontingentiert und erhalten nur in einem langwierigen Verfahren eine Arbeitsbewilligung. Das ist zwar richtig so. Gleichzeitig lassen Bundesrat und die mehrheitlich "bürgerlichen" Regierungsparteien ohne Limite Zehntausende von Asylanten aus fernen Ländern und fremden Kulturkreisen in die kleine, dichtbesiedelte Schweiz einreisen. Welch eine Ungerechtigkeit!
2.2.2
Neunzig Prozent Asylmissbraucher
Ein Marschhalt ist nötig! Der Fremdenhass als Folge des Versagens von Bundesrat und Regierungsparteien in der Asylpolitik mit über 90 Prozent illegalen Einwanderern mahnt zum Aufsehen. Es geht nicht an, das Problem der Unterbringung, Versorgung und Betreuung einfach auf die Kantone und Gemeinden abzuschieben, weil der Bund aus Angst vor Kritik von links nicht handeln will.
Ein Marschhalt ist nötig! Der Fremdenhass als Folge des Versagens von Bundesrat und Regierungsparteien in der Asylpolitik mit über 90 Prozent illegalen Einwanderern mahnt zum Aufsehen. Es geht nicht an, das Problem der Unterbringung, Versorgung und Betreuung einfach auf die Kantone und Gemeinden abzuschieben, weil der Bund aus Angst vor Kritik von links nicht handeln will.
2.2.3
Kein Asyl bei Einreisen aus der EU
Echte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sollen in der Schweiz Aufnahme finden, bis die Gefährdung in ihrem Heimatland vorüber ist oder ihnen die Ausreise in ein Drittland ermöglicht wird. Solche Flüchtlinge werden auch in den Nachbarstaaten der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, anerkannt. Reisen sie aus einem dieser Länder in die Schweiz ein, darf ihrem Asylantrag nicht stattgegeben werden, da sie dort nicht politisch verfolgt werden.
Echte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sollen in der Schweiz Aufnahme finden, bis die Gefährdung in ihrem Heimatland vorüber ist oder ihnen die Ausreise in ein Drittland ermöglicht wird. Solche Flüchtlinge werden auch in den Nachbarstaaten der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, anerkannt. Reisen sie aus einem dieser Länder in die Schweiz ein, darf ihrem Asylantrag nicht stattgegeben werden, da sie dort nicht politisch verfolgt werden.
Unsere Forderungen und Ziele
2.3.1
Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist endlich zu kündigen. Die Konvention wurde aufgrund der Kriegserfahrungen in Europa verfasst. Die heutige weltweite Völkerwanderung kann nicht mehr unter Berufung auf die Genfer Konvention akzeptiert werden. Es sind neue Verträge und Vereinbarungen auszuarbeiten, in welchen politisch Verfolgte und reine Wirtschaftsflüchtlinge per Definition so klar getrennt werden, dass sich bei letzteren ein Asylverfahren erübrigt und eine Ausschaffung unverzüglich erfolgen kann. Der Volkswille hat Priorität vor formaljuristischen völkerrechtlichen Argumenten: Wir haben die Interessen der Schweiz, nicht diejenigen von Asylmissbrauchern zu wahren.
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist endlich zu kündigen. Die Konvention wurde aufgrund der Kriegserfahrungen in Europa verfasst. Die heutige weltweite Völkerwanderung kann nicht mehr unter Berufung auf die Genfer Konvention akzeptiert werden. Es sind neue Verträge und Vereinbarungen auszuarbeiten, in welchen politisch Verfolgte und reine Wirtschaftsflüchtlinge per Definition so klar getrennt werden, dass sich bei letzteren ein Asylverfahren erübrigt und eine Ausschaffung unverzüglich erfolgen kann. Der Volkswille hat Priorität vor formaljuristischen völkerrechtlichen Argumenten: Wir haben die Interessen der Schweiz, nicht diejenigen von Asylmissbrauchern zu wahren.
2.3.2
"Immigration zéro!" Das geltende Asylgesetz durchsetzen
Bis zur endgültigen Erledigung aller hängigen Asylgesuche muss in Anwendung von Art. 9 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 oder mit Notrecht ein sofortiger Einwanderungsstopp verfügt werden. Das vom Schweizervolk gutgeheissene Asylgesetz ist endlich konsequent und kompromisslos durchzusetzen. Mittels Notrecht müssen illegal eingereiste Asylanten ohne Anhörung unverzüglich ausgeschafft werden. Asylbewerber, welche straffällig geworden sind, müssen nach Verbüssung der Strafe ohne weiteres Verfahren unverzüglich ausgeschafft werden. Wer Asylanten versteckt oder die Verhinderung amtlicher Anordnungen begünstigt, ist ebenfalls zu bestrafen.
Bis zur endgültigen Erledigung aller hängigen Asylgesuche muss in Anwendung von Art. 9 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 oder mit Notrecht ein sofortiger Einwanderungsstopp verfügt werden. Das vom Schweizervolk gutgeheissene Asylgesetz ist endlich konsequent und kompromisslos durchzusetzen. Mittels Notrecht müssen illegal eingereiste Asylanten ohne Anhörung unverzüglich ausgeschafft werden. Asylbewerber, welche straffällig geworden sind, müssen nach Verbüssung der Strafe ohne weiteres Verfahren unverzüglich ausgeschafft werden. Wer Asylanten versteckt oder die Verhinderung amtlicher Anordnungen begünstigt, ist ebenfalls zu bestrafen.
2.3.3
Schluss mit der Verrechtlichung politisch nötiger Entscheide
Der Entscheid über die einzelnen Asylgesuche ist ausschliesslich von den zuständigen Behörden zu fällen. Die Mitsprache von Flüchtlingsorganisationen und Hilfswerken beim Asylentscheid ist aufzuheben. Rekursinstanzen sind abzuschaffen. Den Bestrebungen sozialistischer, grüner und kirchlicher Kreise, über staatliche und private Institutionen den demokratisch bestimmten politischen Willen und unsere Rechtsordnung zu unterlaufen, und rechtskräftig abgewiesene Asylanten zu verstecken, hat der Rechtsstaat entschieden entgegenzutreten.
Der Entscheid über die einzelnen Asylgesuche ist ausschliesslich von den zuständigen Behörden zu fällen. Die Mitsprache von Flüchtlingsorganisationen und Hilfswerken beim Asylentscheid ist aufzuheben. Rekursinstanzen sind abzuschaffen. Den Bestrebungen sozialistischer, grüner und kirchlicher Kreise, über staatliche und private Institutionen den demokratisch bestimmten politischen Willen und unsere Rechtsordnung zu unterlaufen, und rechtskräftig abgewiesene Asylanten zu verstecken, hat der Rechtsstaat entschieden entgegenzutreten.
2.3.4
Verursacherprinzip auch bei den Asylkosten
Asylbewerber müssen für die von ihnen verursachten Kosten selbst aufkommen. Deshalb sind sie für die Zeit des eigentlichen Arbeitsverbotes zum unentgeltlichen öffentlichen Arbeitseinsatz heranzuziehen.
Asylbewerber müssen für die von ihnen verursachten Kosten selbst aufkommen. Deshalb sind sie für die Zeit des eigentlichen Arbeitsverbotes zum unentgeltlichen öffentlichen Arbeitseinsatz heranzuziehen.
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